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„Dass die Landesregierung heute in ihrer Kabinettssitzung die Einführung des Gehörlosengeldes beschlossen hat, begrüßen wir ausdrücklich. Der Nachteilsausgleich für Gehörlose ist nach der Einführung des Landesblindengeldes im Jahr 2016 ein weiterer wichtiger Schritt zur Ermöglichung besserer Teilhabe. Gehörlose in Thüringen erhalten demnach rückwirkend zum 1. Juli 2017 100 Euro monatlich. Die Bedarfe für an Gehörlose angepasste Geräte – wie beispielsweise Rauchmelder oder ähnliches – oder auch unterstützende Personen wie Gebärdendolmetscher sind oft mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden. Mit dem monatlichen Geldbetrag des Nachteilsausgleichs an Gehörlose soll diesen ermöglicht werden, Ausgaben, die einer verbesserten Teilhabe dienen oder die lediglich Gehörlose betreffen, zu decken oder zumindest finanziell abzufedern. Finanzielle Mehraufwendungen sollen für Gehörlose nicht zu einem Ausschlussgrund im öffentlichen Leben führen“, so Babett Pfefferlein. Der Nachteilsausgleich für blinde Menschen sowie der nun beschlossene Ausgleich für Gehörlose soll nach den Plänen des Sozialministeriums künftig als „Gesetz über das Sinnesbehindertengeld“ behandelt und noch in diesem Jahr im Landtag beschlossen werden.
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