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Dazu erklärt Jörg Kubitzki, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen leisten einen elementaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.
Durch den rot-rot-grünen Änderungsantrag sollen nun konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Seit Jahren gewinnt der öffentliche Gesundheitsdienst an Bedeutung.
Die Aufgaben werden erweitert und sind sehr vielfältig.“
„Mit dem Antrag erfüllt Rot-Rot-Grün den vereinbarten Koalitionsvertrag und geht sogar noch einen Schritt weiter. Wir bringen bis zum Ende der Legislatur ein Thüringer Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst auf den Weg, welches den angestellten Ärztinnen und Ärzten, aber auch den Kommunen Planungssicherheit gibt“, stellt Birgit Pelke, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD Fraktion, fest.
„Besonders froh sind wir über die Gelder, die wir seit 2015 zur finanziellen Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Thüringer Landeshaushalt einstellen konnten. Damit ist sichergestellt, dass die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte eine angemessene Bezahlung analog den Löhnen in anderen Bereichen des Gesundheitswesens erhalten“, erläutert Babett Pfefferlein, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Quelle: gruene-fraktion.thueringen.de/presse.
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