Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen stärken

Nachdem der Thüringer Landtag den Haushalt für das Jahr 2023 verabschiedet hat, stehen für das laufende Jahr insgesamt knapp 300.000 Euro für die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen zur Verfügung. Damit sollen die Stellen aus der letzten Netzplanung gesichert werden.

Babette Pfefferlein, verbraucherschutz- und sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu:

„Mit unserem Antrag ‚Energiearmut entgegenwirken – Notfallfonds für Thüringen‘ haben wir den Weg für weitere Mittel freigemacht, die den Verbraucherinsolvenzberatungsstellen zur Verfügung stehen sollen. Im Antrag ist das Ziel klar formuliert, die Beratungsstrukturen der Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen zu stärken und aufzustocken, um den erhöhten Beratungsbedarf in der derzeitigen Krise aufzufangen.“

Im Sondervermögen wurden unter anderem auch 500.000 Euro zur Absicherung der Träger der Verbraucherinsolvenzberatung eingestellt.

„Ein ganz wichtiges Zeichen!“ betont Pfefferlein. „Die Verbraucherinsolvenzberatung soll mit den eingestellten Mitteln für Beratungen und Prüfungen in Schuld geratene Personen bei drohenden Energiesperren beraten und bei der Inanspruchnahme der Übernahme von Energiekostenschulden unterstützen."

 „Die Gelder sind eingestellt, nun sollte das für den 10 Millionen schweren Nothilfefonds zuständige TMASGFF zügig die zur Auszahlung notwendigen Schritte vorgeben. Dazu gehört, dass den Trägern der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtförderung die bereitstehenden Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit zusätzliche Kosten für Beratungs- oder Verwaltungskräfte sowie für den zusätzlichen Sachaufwand gedeckt werden können“, fordert Pfefferlein abschließend.

 

Hintergrund:

Im Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz wurden im Wirtschaftsplan 500.000 Euro zur Absicherung, der wegen der erhöhten Beratungsanfragen gestiegenen Personalbedarfe der Träger der Verbraucherinsolvenzberatung, eingestellt.

Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sollen mit den eingestellten Mitteln für Beratungen und Prüfungen in Schuld geratene einkommensschwache, aber keine Transferleistungen beziehende Personen bei drohenden Energiesperren beraten und bei der Inanspruchnahme der Übernahme von Energiekostenschulden unterstützen.

So ist vorgesehen, dass die Beratungsstellen Hilfevoraussetzungen prüfen und bei positiver Entscheidung eine Bescheinigung ausstellen, mit denen die betroffenen Personen sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (vormals GFAW) wenden, die dann auf der Grundlage dieser Bescheinigung Energiekostenschulden der betroffenen Personen gegenüber dem jeweiligen Energieversorger tilgt um eine drohende Energiesperre abwendet.

 

Bei Rückfragen:

Anika Schidda

Pressesprecherin

anika.schidda@remove-this.gruene-thl.de

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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