Grüne Landtagsfraktion stellt Gutachten zum Gipsabbau in Thüringen vor

In Deutschland werden jährlich ca. 10 Mio. Tonnen Gips verbraucht, 55 Prozent dieser Menge werden bisher als Nebenprodukt aus der Kohleverstromung, durch die Rauchgasentschwefelung oder als REA-Gips produziert. Durch den Kohleausstieg wird dieser REA-Gips sukzessive bis 2038 nicht mehr zur Verfügung stehen. Genauso braucht es für den Naturgipsabbau einen Ausstiegsplan. Die einzigartige Südharzer Gipskarstlandschaft hat eine große Bedeutung und muss erhalten bleiben.

Neben der Verringerung des Gipsverbrauches sowie der Ausschöpfung der Möglichkeiten aus dem Gipsrecycling, steht die Entwicklung von alternativen Gipsbeschaffungen derzeit im Fokus. Eine dieser Alternativen könnte die Nutzung von Phosphorgips sein. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab dazu ein Gutachten bei der Firma DMT GmbH & Co. KG in Auftrag, welches in einem Fachgespräch mit verschiedenen Akteur*innen heute vorgestellt und diskutiert wurde. Hier finden Sie die Präsentation.

Babett Pfefferlein, infrastrukturpolitische Sprecherin der Fraktion und zuständig in den Landkreisen Kyffhäuserkreis sowie Nordhausen, zieht eine positive Bilanz des Fachgesprächs: „Die rege Beteiligung und auch das große Interesse seitens der Menschen vor Ort, der Umweltverbände und auch der Gipsindustrie, mit uns über das Gutachten ins Gespräch zu kommen, ist sehr erfreulich. Nun gilt es, die Perspektiven für die gipsverarbeitenden Betriebe zu konkretisieren. Thüringen kann auch hier eine zentrale Rolle im Bereich Forschung und Entwicklung spielen und dabei aufzeigen, wie der nachhaltige Umgang mit nicht nachwachsenden Rohstoffen funktionieren kann. Der Einsatz von Phosphorgipsen kann dazu ein weiterer Schritt sein.“

„Vorstellbar wäre, dass Forschungsprojekte an den Thüringer Hochschulen zur Thematik  Phosphorgipsaufarbeitung in Thüringen etabliert werden. Da hierdurch ein erheblicher Wissenszuwachs zu erwarten ist, ist es wichtig, dass die Regionalplanung Nordthüringen keine voreiligen Beschlüsse im gegenwärtigen Raumordnungsplan fasst und die fachlichen Tendenzen in die Frage der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten einfließen lässt“, betont Pfefferlein abschließend.



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