Information: Änderungen in der Thüringer Corona-Verordnung

Der Koalitionsarbeitskreis Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich in seiner gestrigen Ausschusssitzung für einen bundeseinheitlichen Orientierungsplan mit mehr Planbarkeit und Transparenz geeinigt. Die Planungssicherheit für die Belegschaft und Arbeitgeber*innen soll mit der Durchführung einer verpflichtenden dreimaligen Testung in Pflegeheimen erfolgen. Es bleibt spannend, welchen Lösungsvorschlag das Gesundheitsministerium bei dem bestehenden Problem von Arbeitgeber*innen im Umgang mit Arbeitnehmer*innen, die sich Testungen entziehen, liefert? "Hier braucht es eine ausdrückliche Rechtsgrundlage", sagt Babett Pfefferlein, gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.



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