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Babett Pfefferlein, sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, erklärt zur lebhaften Diskussion im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung über Änderungen an der seit dem 02. November in Thüringen geltende Verordnung zur Eindämmung der Coronapandemie: „Wir haben uns heute sehr intensiv mit verschiedenen Aspekten der Verordnung befasst. Über die Ministerien werden die brennendsten Änderungen nun direkt eingearbeitet, andere weitere diskutiert und geprüft.“
„So wird der Hebammenverband Thüringen über die Maßnahmen verbindlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass Hebammentätigkeiten (auch freiberufliche) grundsätzlich dem Bereich der medizinisch notwendigen Leistungen zuzurechnen sind und angeboten werden können. Das schützt das wichtige berufliche Engagement der Hebammen und Entbindungshelfer*innen. Außerdem soll in Thüringen so schnell wie möglich das Testpotenzial der Zahnarztpraxen gehoben werden. Bislang dürfen PCR-Tests und Antigentests nur durch die zuständigen Stellen des ÖGD und Testzentren bzw. Arztpraxen durchgeführt werden. Eine selbstständige Verwendung von Tests wird Zahnärzten nicht erlaubt. Das könnte eine eigenständige Regelung in Thüringen ändern“, so Pfefferlein abschließend.
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