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Babett Pfefferlein, behindertenpolitische Sprecherin für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zeigt sich nach dem Beschluss erfreut und sieht darin einen weiteren Schritt für gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe. „Es war ein langer und intensiver Prozess: die vielen Dialoge, Verständigungen, Rückfragen, die Einarbeitung vieler berechtigter Forderungen und der verschiedenen Interessen – das alles brauchte Zeit. Doch nun liegt die Novelle dieses wichtigen Gesetzes vor. Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer inklusiven Gesellschaft wird dadurch erleichtert.“
„Wir Bündnisgrüne stehen dafür, dass alle Menschen die Rahmenbedingungen vorfinden sollen, die sie brauchen, um in allen Lebensbereichen selbstbestimmt entscheiden und handeln zu können. Ich freue mich besonders, dass in diesem Gesetz Verständlichkeit und Leichte Sprache direkt festgeschrieben sind. Es legt fest, dass die Träger der öffentlichen Gewalt mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in einfacher und leicht verständlicher Sprache kommunizieren sollen.
Und so müssen künftig auf Verlangen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einfacher und leicht verständlicher Art und Weise auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Denn bei der Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe gibt es gerade für Menschen mit Behinderungen viele Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Mit diesem Gesetzentwurf sind wir unserem Ziel ein Stück näher gekommen: Hindernisse und Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung zur Teilhabe zukommenzulassen.“
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