Zur Novelle des Gesetzes zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderung

„Die Verabschiedung dieses Gesetzes schafft die Voraussetzungen zur Umsetzung der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Verpflichtungen auf Landesebene. Wir begrüßen die Verankerung dieses Leitbildes einer inklusiven Gesellschaft sehr. Die dadurch geschaffenen Voraussetzungen für die Erweiterung und den Ausbau von barrierefreien Zugängen – sowohl im Hinblick auf Mobilität als auch auf Kommunikation - und damit mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Thüringen sind ein wichtiger Schritt hin zu gleichberechtigten Lebensverhältnissen. Begrüßenswert ist außerdem die Stärkung der Betroffenenverbände und der Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, durch die deren Interessen vertreten werden“, so Babett Pfefferlein. „Jetzt gilt es, die Chancen auch zu nutzen und die angestrebten Ziele mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen. Deshalb werde ich mich mit meiner bündnisgrünen Fraktion weiterhin für gleiche Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen einsetzen und gemeinsam mit der Landesregierung an der weiteren Umsetzung des Gesetzes mitarbeiten. Für das Ziel, dass baldmöglichst alle Thüringer Bürger*innen gleichberechtigt ihre Ansprüche wahrnehmen können.“

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