Brennverbot unterliegt der Bundesgesetzgebung

Pflanzenabfälle, die nicht selbst verwertet werden, müssen durch die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger getrennt eingesammelt und verwertet werden. Das hat der Bundestag im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes in einer Neufassung 2012 so entschieden. Ein Verbrennen und damit eine Entsorgung von Pflanzenabfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen scheiden daher im Normalfall in ganz Deutschland aus. Zum Schutz der Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen ist dies auch notwendig. Baum- und Strauchschnitt sind zum Verbrennen zu schade. Sie sollen entsprechend dem abfallwirtschaftlichen Grundsatz „Verwerten geht vor Beseitigen“ bevorzugt einer stofflichen oder energetischen Nutzung zugeführt werden.

Außerdem sind die Nachteile, die mit einer Verbrennung von Pflanzenabfällen einhergehen können, vielfältig. So erhöht sich durch das Verbrennen die Feinstaubbelastung. Bei unsachgerechtem Verbrennen kann es außerdem zu starker Rauchentwicklung kommen, was die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigt und worunter insbesondere Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen leiden. Ebenso können durch Unachtsamkeit beim Verbrennen Igel, Kaninchen und Erdkröten, die in den aufgeschichteten Haufen Unterschlupf gefunden haben, gefährdet werden.

„Der Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es also, unsere natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung von Abfällen zu sichern. Nachdem auch das Land Thüringen dieses Bundesgesetz umgesetzt hat, haben sich die Anfragen in meinem Wahlkreisbüro zu diesem Thema gehäuft. Und zwar nicht deshalb, weil das Gesetz umgesetzt wurde, sondern weil die Hobbygärtner keine ausreichenden Entsorgungsangebote vorgefunden haben. Ich habe im März 2017 eine Anfrage im Kreistag gestellt und die Vorstände der Kleingartenanlagen in Sondershausen dazu ermutigt, einen Runden Tisch gemeinsam mit dem Entsorgungsbetrieb, dem Bürgermeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der entsprechenden Behörden in Stadt und Landkreis zu initiieren. Als Ergebnis ist ein Kompromiss entstanden, der sowohl den Kleingärtnern als auch dem Entsorgungsbetrieb entgegenkommt: Es können Container gemietet werden und die Öffnungszeiten der Annahmestellen werden ausgeweitet. Als Vorbild dienten verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten in einzelnen Nachbarlandkreisen. Eine Wiedereinführung der „Brenntage“ ist nach meiner Ansicht ein Wahlversprechen, das kein Bürgermeister oder Landrat in Deutschland jemals einlösen kann, es sei denn, er setzt die Bundesgesetzgebung außer Kraft und verschließt die Augen vor dringend notwendigen Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz.“

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