Individueller Nachteilsausgleich für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen

Anlässlich der heutigen Berichterstattung der Thüringischen Landeszeitung und der im letzten Plenum durch das Sozialministerium beantworteten Mündlichen Anfrage „Sinnesbehindertengeld im Bundesvergleich“ (Drs. 6/2026) von Babett Pfefferlein, bestärkt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ihre Forderung nach einem individuellen Nachteilsausgleich für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen:

„Wir sehen uns in der Forderung, dass auch Taubblinde und Gehörlose Menschen einen Nachteilsausgleich durch das Land Thüringen bekommen sollten, bestätigt. Im bundesweiten Vergleich liegt Thüringen nach Aussage von Ministerin Heike Werner auf einem der letzten Plätze. Das muss sich ändern.“

Allein aus der Entwicklung des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes ergibt sich, dass hier ein Nachholbedarf besteht. Der Bundesdurchschnitt der Höhe der Landesblindengelder liegt bei rund 400 Euro. Fünf Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) gewähren zusätzlich Leistungen für taubblinde und gehörlose Menschen in einer Höhe zwischen 41 Euro und 130,79 Euro. (lt. Antwort mündl. Anfrage).

„Seit der letzten Erhöhung des Landesblindengeldes sind nunmehr ganze fünf Jahre vergangen, für Taubblinde und Gehörlose gibt es keinen individuellen Nachteilsausgleich und das Bundesteilhabegesetz lässt immer noch auf sich warten. Die Zeit des Wartens sollte jetzt aber vorbei sein. Es gilt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele jetzt zügig umzusetzen. Das erwarte ich im Sinne der beeinträchtigten Menschen in Thüringen“, so Pfefferlein abschließend.

Die Antworten auf die Mündliche Anfrage stehen auf den Informationsseiten des Thüringer Landtags zur Verfügung. (Quelle: BÜNDIS 90/ DIE GRÜNEN)

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