Ältere Menschen mit Behinderung: Rente – und dann?

Zu Beginn ihrer Gesundheitstour durch Nordthüringen besuchte Babett Pfefferlein, Sprecherin für Gesundheits- und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag, das Karl Marien Haus in Ebeleben, eine Einrichtung des Novalis Diakonievereins e.V. Vor allem die Betreuung älterer Menschen mit Behinderung lässt die Verantwortlichen besorgt in die Zukunft blicken.
Welcher Mensch möchte schon direkt nach Erreichen des Rentenalters in ein Seniorenpflegeheim? Wir alle wollen unsere Rentnerjahre noch möglichst lange und nach unseren Vorstellungen gestalten. So geht es auch älteren Menschen mit Behinderung“, erklärt Andreas Kunz, Geschäftsführer des Karl Marien Hauses. Da der Personenkreis in absehbarer Zukunft immer größer wird, müssen Lösungen gefunden werden, die den tatsächlichen Bedarf sowohl der Betroffenen als auch der Träger stärker berücksichtigen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich dazu bekannt, möglichst lange den Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ zu verwirklichen und selbständiges Wohnen in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften zu unterstützen. Das gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die nach ihrer Berufstätigkeit in einer Behinderten-Werkstatt oder einer ähnlichen Einrichtung aus der Arbeitswelt ausscheiden. Da sie ihren Alltag oft nur mit Unterstützung und Betreuungsangeboten bewältigen können, müssen diese Senioren von Fachpersonal betreut werden. Ich werde hierzu das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassen und Fachverbände suchen. Außerdem werde ich in meiner Funktion als gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin immer wieder auf dieses Thema aufmerksam machen“, erklärt Babett Pfefferlein anlässlich ihre Besuches.

Hintergrund:

Solange Menschen mit Behinderung zum Beispiel in speziellen Werkstätten oder an anderen Arbeitsplätzen beschäftigt sind und lediglich in einem Wohnheim wohnen, ist ihre Versorgung und Betreuung gesichert. Pflege- und Sozialkassen finanzieren deren Ansprüche. Was aber ist mit denjenigen, die mit 65 Jahren das Rentenalter erreicht haben? Schon 2018 werden dies etwa 25 Personen allein im Karl Marien Haus sein. Für deren Betreuung sieht das Landesverwaltungsamt in der Rahmenvereinbarung lediglich einen sehr geringen Tagessatz vor. Die Träger können dann die Menschen entweder in ein Senioren-Pflegeheim abgeben, oder aber ihre ambulanten Betreuerinnen und Betreuer weit unterhalb des Fachkrafttarifes bezahlen.



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